Stiftungsrecht reformiert

Schütting-Stiftung unterstützt herausragende Projekte

Glockenspiel Böttcherstraße Bremen
Glockenspiel Böttcherstraße Bremen

Was lange währt...

Mehr als sieben Jahre wurde an der Reform gearbeitet, nun ist sie beschlossen. Wir begrüßen die Stiftungsrechtsreform, sagt Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Die Rechtsform Stiftungen wird so noch attraktiver für potenzielle Stifterinnen und Stifter. Der Verband hält allerdings weitere Reformschritte für nötig.

Der Bundesverband benennt die wichtigsten Verbesserungen:

+ [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.

+ [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Die Kodifizierung der Business Judgement Rule garantiert Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln.

+ [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und der Zu- und Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich. Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.

+ [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt ab 1. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen obsolet.

+ [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zurück

Weitere Stiftungsnews

Therapiezentrum sucht neue Räume

Musiktherapeuten (im Bild zu sehen sind Ilse Wolfram, Julia Rettig, Dr. Anne-Katrin Jordan, Friederike Jacob und Angelo Toro vom BIM-Vorstand) wollen ihr Angebot vergrößern.

Weiterlesen

Die Informatikerin Dagmar Monett Díaz

Zettabyte & Co.

Der Hype um KI: Was ist dran? Informatikprofessorin Dr. Dagmar Monett Díaz sprach auf den 33. Bremer Universitätsgesprächen.

Weiterlesen

Mark Scheibe in der Meierei

Schöner Tag für das Stiftungswesen

Auf dem ersten Sommerfest des Stiftungshauses komponierte Mark Scheibe eine Hymne auf die Gemeinsamkeit (mit Bildergalerie).

Weiterlesen

Stiftungshaus Bremen

Ist Ihre Stiftung lebensfähig?

Rechnen Sie nach: So viel Geld brauchen Sie mindestens, wenn Sie eine Stiftung, gründen wollen, damit sie lebensfähig ist. [nbsp]

Weiterlesen

Premiere: Finissage im Stiftungshaus

Thilini Zach hat Bilder im Galerieraum des Stiftungshauses ausgestellt. Mit einer Finissage wurde sie jetzt verabschiedet.

Weiterlesen

Wir sagen danke!